Die Lasten gegenüber dem Staate
Die Lasten gegenüber dem Staate. Die durch die Bauern zu zahlenden Staatssteuern fallen nicht ins Gewicht, erschwerend konnte nur der Umstand sein, dass von den durch die Stände bewilligten freiwilligen Steuern bis zur Einführung des Katasters unter Maria-Theresia der dritte Stand, Bürger und Bauern, fast alles allein zahlen musste, während der Adel und der Klerus sozusagen steuerfrei waren, trotzdem diese einen sehr bedeutenden Teil des Nationalvermögens besassen. Nach der schon oben herangezogenen Escher Programmabhandlung des Professors Wolter über die Katastereinschätzung der Gemeinden Esch an der Alzette und Monnerich liefern die Grundgüter von Esch einen Gesamtertrag von 4682 Gulden, während der Klerus von seinen Grundgütern und dem Zehnten, ungerechnet die Jahrgedächtnisse, Zinsen und Renten, ein jährliches Einkommen von 1213 Gulden 8 Stübern besitzt, der Adel seinerseits aus seinen Grundgütern, dem Zehnten und den grundherrlichen Rechten über ein jährliches Einkommen, ohne die Zinsen und Renten, von 1133 Gulden 11 Stübern verfügt; Adel und Klerus haben demnach beide zusammen 2346 Gulden 19 Stüber Einkünfte, das heisst, ein wenig mehr als die Hälfte der Einkünfte der ganzen Bevölkerung. Für Monnerich lassen uns die von Wolter mitgeteilten Tabellen im Stich, da sie nur dasjenige verzeichnen, was Adel u. Klerus direkt aus ihren eigenen Grundgütern beziehen, dagegen die von dem Zehnten herrührenden Einkünfte nicht voll berücksichtigen. Nun aber betragen verschiedene Einkünfte nach der eigenen, höchst unzuverlässigen Erklärung der Deklaranten, soweit sich aus den von Wolter mitgeteilten Auszügen ersehen lässt, für Adel und Klerus zusammen die Schaffrenten rund 1063 Gulden, die direkten Erträgnisse aus den Grundgütern 1963 Gulden, die Zehnten 3012 Gulden, zusammen demnach 6038 Gulden, während die Einkünfte aller Bewohner, ohne den Ertrag des Zehnten für den Adel u. den Klerus mitzurechnen, sich auf 9083, u. mit diesem sich auf 12.095 Gulden belaufen, so dass auch hier beide privilegierten Stände etwa die Hälfte des Gesamteinkommens beziehen. Ich weiss wohl, dass sie sicher in manchen Gemeinden weniger besassen, aber ebenso sicher ist, dass sie in anderen noch mehr hatten, und trotzdem nur einen kleinen Teil der Staatssteuern bezahlten.
Drückender indess waren zeitweilig, nicht immer, die Staatsfrohnden, les corvdes royales der Franzosen, die für den Bau und den Unterhalt der Festungen, der Landstrassen und der auf diesen sich befindenden Brücken geleistet werden mussten, für die einen als Gespann-, für die anderen als Handfrohnden. Das war der Fall u, a. für den Bau der im achtzehnten Jahrhundert angelegten Landstrassen, für welche die Bewohner aller benachbarten und zum Teil sogar weit entfernten Dörfer wechselweise täglich je einen Karren oder Wagen oder einen Mann aus jedem Hause stellen mussten. Ebenso hielten es die Franzosen, als unter Leitung Vaubans im Jahre 1684 der Ausbau der Festung Luxemburg begonnen wurde. Wie sehr aber grade diese Frohnden den Bauern zeitweilig bedrückten, man möchte sagen, erdrückten, beweist eine am 7. Mai 1622 durch den Provinzialrat dekretierte Supplik der Untertanen des Hofs Bauschleiden. Für den Wiederaufbau der Mühle und der Brücke zu Bauschleiden, hat der Domänenemfänger ihnen befohlen, für die Brücke 3000 fescheten zu liefern, 13 Fuder dickes Holz, 150 Fuder Steine, 13 Kauen Kalk und soviel Erde als nötig ist, "um die obgenannten fescheten zu bedecken und das wasser zu strommen", und für die Brücke 200 Fuder Steine und 40 Wagen Holz; das Holz mussten sie aus ihren Gemeindewäldern stellen. Nun aber hat ihnen der Unterpropst von Arlon befohlen, für den Wiederaufbau der Stadt Arlon jede Woche 20 Fuder Steine herbeizuführen und ausserdem einen Teimer zu stellen. Die Bauschleidener beschweren trotzdem sich nur darüber, dass sie diese zwei Frohnden zugleich verrichten müssen und begehren nur Befehl an den Unterpropst, sie mit dieser zweiten Frohnde nicht zu beschweren, bis sie die für die Mühle und die Brücke geforderten Frohnden geleistet haben. Handelt es sich bei dieser Gattung von Frohnden um Lieferung von Palissaden oder Faschinenkörben, so müssen die Frohnpflichtigen immer das dazu erforderte Holz in ihrem Gemeindewald schlagen.